Abteilung Presse und Information

PRESSEMITTEILUNG N. 35/01

Dienstag, 11. September 2001

Urteile in den Rechtssachen C-71/99, C-67/99 und C-220/99

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Irland
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik

DER GERICHTSHOF STELLT EINEN VERSTOSS FRANKREICHS, DEUTSCHLANDS UND IRLANDS GEGEN DAS UMWELTRECHT DER GEMEINSCHAFT FEST


Diese drei Mitgliedstaaten haben gegen die Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen verstoßen.

Sie haben der Kommission nicht rechtzeitig Listen von Gebieten, in denen bestimmte Lebensraumtypen vorkommen, zusammen mit den Informationen über diese Gebiete übermittelt.

Das Gemeinschaftsrecht bezweckt den Schutz der Artenvielfalt in der Europäischen Union durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (Habitatrichtlinie von 1992).

Dieses Ziel kann nur durch die Errichtung eines europäischen ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete für die Habitate geschützter Arten erreicht werden (Netz "Natura 2000").

Zu diesem Zweck hat jeder Mitgliedstaat Gebiete als besondere Schutzgebiete auszuweisen.

Hierzu hat der jeweilige Mitgliedstaat der Kommission Entwürfe von Listen mit Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung und Informationen über diese Gebiete zu übermitteln.

Da Frankreich, Deutschland und Irland diese Listen und Informationen nicht fristgemäß übermittelt haben, stellt der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften fest, dass sie gegen ihre Verpflichtungen verstoßen haben.


Zur Verwendung durch die Medien bestimmtes nichtamtliches Dokument,
das den Gerichtshof nicht bindet.

Dieses Dokument liegt in deutscher, englischer und französischer Sprache vor.

Wegen des vollständigen Wortlauts der Urteile konsultieren Sie bitte heute ab ungefähr 15.00 Uhr unsere Homepage im Internet www.curia.eu.int 

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Frau Isabelle Phalippou, Tel.: (0 03 52) 43 03 - 32 55; Fax: (0 03 52) 43 03 - 27 34.