EIN VERBRAUCHER, DER EINEN KREDITVERTRAG IM RAHMEN EINES
HAUSTÜRGESCHÄFTS SCHLIESST UND NICHT ÜBER SEIN
WIDERRUFSRECHT BELEHRT WIRD, VERLIERT DIESES RECHT NICHT
Der Gerichtshof entscheidet, dass das Widerrufsrecht auch für als Haustürgeschäft
geschlossene Realkreditverträge gelten kann.
Zur Verwendung durch die Medien bestimmtes nichtamtliches Dokument, das den Gerichtshof nicht bindet.
Dieses Dokument ist in Französisch, Deutsch und Italienisch verfügbar.
Wegen des vollständigen Wortlauts des Urteils konsultieren Sie bitte heute ab ungefähr
15.00 Uhr unsere Homepage im Internet www.curia.eu.int .
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Frau Isabelle Phalippou, |