PRESSEMITTEILUNG N. 37/02
Die Richtlinie von 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser bezweckt,
die Umwelt vor den schädlichen Auswirkungen solcher Abwässer zu schützen.
Sie verpflichtete die Mitgliedstaaten, dafür Sorge zu tragen, dass in den
.empfindlichen Gebieten bis zum 31. Dezember 1998 Kanalisationen für
die kommunalen Abwässer vorhanden sind, um diese einer weiter gehenden
Behandlung zu unterziehen.
Das italienische Decreto legislativo Nr. 152 von 1999 (Dekret) weist
unter anderem das Podelta und die Küstengewässer der Nordwest-Adria
von der Etschmündung bis Pesaro und die damit in Verbindung stehenden Flüsse
über eine Entfernung von 10 km von der Küste als empfindliche Gebiete
aus.
Die Stadt Mailand verfügt über keine Kläranlage, so dass die
Abwässer von etwa 2,7 Millionen Einwohnern ohne vorherige Behandlung in
das Flussgebiet des Lambro-Olona und danach über den Po in ein sehr verschmutztes
und eutrophiertes Gebiet der Adria fließen. Die italienische Regierung
hat eine Notstandserklärung beantragt, die ein vereinfachtes Verfahren
für den schnellen Bau der drei für Mailand geplanten Kläranlagen
ermöglicht.
Nach Auffassung der Kommission müssen alle kommunalen Abwässer,
die - unmittelbar oder mittelbar - in empfindliche Gebiete gelangen, spätestens
seit 31. Dezember 1998 einer weiter gehenden Behandlung unterzogen werden.
Die italienische Regierung hat dagegen vorgebracht, dass das Stadtgebiet von
Mailand zu keinem der unmittelbar in dem Dekret ausgewiesenen oder von der Region
Lombardei bestimmten empfindlichen Gebiete gehöre.
Der Gerichtshof stellt in seinem heute verkündeten Urteil fest, dass
es in diesem Zusammenhang ohne Belang sei, ob die Abwässer
unmittelbar oder mittelbar in ein empfindliches Gebiet flössen: Die
Richtlinie unterscheide nicht zwischen der unmittelbaren und der mittelbaren
Einleitung in ein empfindliches Gebiet.
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Er verweist auf den EG-Vertrag, der bestimmt, dass die Umweltpolitik
der Gemeinschaft auf ein hohes Schutzniveau abzielt, und auf das
Ziel der Richtlinie, die Umwelt zu schützen: Dieses Ziel würde vereitelt,
wenn nur unmittelbar in ein empfindliches Gebiet eingeleitete Abwässer
einer weiter gehenden Behandlung unterzogen würden.
Zur Verwendung durch die Medien bestimmtes nichtamtliches Dokument, das den Gerichtshof nicht bindet. Dieses Dokument liegt in französischer, italienischer, englischer
und deutscher Sprache vor. Wegen des vollständigen Wortlauts des Urteils konsultieren
Sie bitte heute ab ungefähr 15.00 Uhr unsere Homepage im Internet
www.curia.eu.int Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Frau Isabelle
Phalippou Filmaufnahmen der Urteilsverkündung sind verfügbar über
.Europe by Satellite - Europäische Kommission, Presse- und
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