PRESSEMITTEILUNG N. 27/02
20. März 2002
JAHRESBERICHT 2001 DES GERICHTSHOFES UNDDES GERICHTS ERSTER INSTANZ
DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften stellt seinen Jahresbericht
der Öffentlichkeit vor
Wie der Präsident Gil Carlos Rodríguez Iglésias im Vorwort
zum Jahresbericht ausführt, ist die Zahl der im vergangenen Jahr entschiedenen
Rechtssachen angesichts ihrer Verschiedenheit und ihrer unterschiedlichen Komplexität
für sich allein kein genauer Maßstab für die Intensität
der Rechtsprechungstätigkeit, denn jede Rechtssache bedarf einer angemessenen,
mehr oder weniger langen und eingehenden Behandlung. Dennoch verdient diese
Zahl höchste Aufmerksamkeit, da sie es durch einen Vergleich mit der Zahl
der im gleichen Zeitraum in das Register der Kanzlei eingetragenen Rechtssachen
erlaubt, die Auswirkung des Berichtsjahres auf den Bestand an anhängigen
Rechtssachen und somit auf die Dauer der Verfahren zu ermitteln.
Aus den am Ende des Berichts aufgeführten Statistiken ergibt sich, dass
die Tätigkeit der beiden Rechtsprechungsorgane im Jahr 2001 ungefähr
mit den Ergebnissen des Vorjahres vergleichbar ist. Die Zahl der abgeschlossenen
Rechtssachen beläuft sich beim Gerichtshof auf 434 und beim Gericht erster
Instanz auf 340, bei 504 und 345 neu in das Register eingetragenen Rechtssachen.
Die durchschnittliche Verfahrensdauer ist von einem Jahr zum anderen annähernd
gleich geblieben.
Auf der Verwaltungsebene hat sich der Gerichtshof weiterhin mit den Fragen
beschäftigt, die die Übersetzungstätigkeit betreffen, insbesondere
im Hinblick auf die kommende Erweiterung der EU und die Schwierigkeiten, die
sich aus der größeren Zahl von Sprachkombinationen und dervorhersehbaren
Zunahme der Rechtsstreitigkeiten ergeben werden. In diesem Bereich hat der Gerichtshof
ein umfangreiches Informatikprojekt in Angriff genommen, das ein auf die Rechtsprechungstätigkeit
zugeschnittenes mehrsprachiges Hilfsmittel bereitstellen soll, welches alle
Stufen der Ausarbeitung der Texte vom Entwurfsstadium bis zur Veröffentlichung
umfasst.
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Schließlich hat der Gerichtshof, wie der Präsident am Ende des Vorworts
zum Jahresbericht 2001 erwähnt, in Zusammenarbeit mit dem Gericht erster
Instanz Überlegungen im Hinblick auf das Inkrafttreten des Vertrages von
Nizza angestellt (gerichtliche Zuständigkeitsverteilung bei den Klageverfahren
und Modalitäten der Bildung einer gerichtlichen Kammer für die Streitigkeiten
auf dem Gebiet des europäischen öffentlichen Dienstes).
Dieses Dokument ist in allen Amtssprachen verfügbar. Wegen des vollständigen Jahresberichts 2001 konsultieren Sie
bitte unsere Homepage im Internet www.curia.eu.int . |