Abteilung Presse und Information

PRESSEMITTEILUNG N. 27/02

20. März 2002

JAHRESBERICHT 2001 DES GERICHTSHOFES UNDDES GERICHTS ERSTER INSTANZ DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN

Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften stellt seinen Jahresbericht der Öffentlichkeit vor

Das Rechtsprechungsjahr 2001 zeigt die Reichhaltigkeit und Vielfalt der vom Gerichtshof und vom Gericht erster Instanz behandelten Materien sowie den Umfang der in den verschiedenen Anwendungsbereichen des Gemeinschaftsrechts behandelten Rechtsgebiete.

Wie der Präsident Gil Carlos Rodríguez Iglésias im Vorwort zum Jahresbericht ausführt, ist die Zahl der im vergangenen Jahr entschiedenen Rechtssachen angesichts ihrer Verschiedenheit und ihrer unterschiedlichen Komplexität für sich allein kein genauer Maßstab für die Intensität der Rechtsprechungstätigkeit, denn jede Rechtssache bedarf einer angemessenen, mehr oder weniger langen und eingehenden Behandlung. Dennoch verdient diese Zahl höchste Aufmerksamkeit, da sie es durch einen Vergleich mit der Zahl der im gleichen Zeitraum in das Register der Kanzlei eingetragenen Rechtssachen erlaubt, die Auswirkung des Berichtsjahres auf den Bestand an anhängigen Rechtssachen und somit auf die Dauer der Verfahren zu ermitteln.

Aus den am Ende des Berichts aufgeführten Statistiken ergibt sich, dass die Tätigkeit der beiden Rechtsprechungsorgane im Jahr 2001 ungefähr mit den Ergebnissen des Vorjahres vergleichbar ist. Die Zahl der abgeschlossenen Rechtssachen beläuft sich beim Gerichtshof auf 434 und beim Gericht erster Instanz auf 340, bei 504 und 345 neu in das Register eingetragenen Rechtssachen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer ist von einem Jahr zum anderen annähernd gleich geblieben.

Auf der Verwaltungsebene hat sich der Gerichtshof weiterhin mit den Fragen beschäftigt, die die Übersetzungstätigkeit betreffen, insbesondere im Hinblick auf die kommende Erweiterung der EU und die Schwierigkeiten, die sich aus der größeren Zahl von Sprachkombinationen und dervorhersehbaren Zunahme der Rechtsstreitigkeiten ergeben werden. In diesem Bereich hat der Gerichtshof ein umfangreiches Informatikprojekt in Angriff genommen, das ein auf die Rechtsprechungstätigkeit zugeschnittenes mehrsprachiges Hilfsmittel bereitstellen soll, welches alle Stufen der Ausarbeitung der Texte vom Entwurfsstadium bis zur Veröffentlichung umfasst.

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Schließlich hat der Gerichtshof, wie der Präsident am Ende des Vorworts zum Jahresbericht 2001 erwähnt, in Zusammenarbeit mit dem Gericht erster Instanz Überlegungen im Hinblick auf das Inkrafttreten des Vertrages von Nizza angestellt (gerichtliche Zuständigkeitsverteilung bei den Klageverfahren und Modalitäten der Bildung einer gerichtlichen Kammer für die Streitigkeiten auf dem Gebiet des europäischen öffentlichen Dienstes).

Zur Verwendung durch die Medien bestimmtes nichtamtliches Dokument, das den Gerichtshof und das Gericht erster Instanz nicht bindet.

Dieses Dokument ist in allen Amtssprachen verfügbar.

Wegen des vollständigen Jahresberichts 2001 konsultieren Sie bitte unsere Homepage im Internet www.curia.eu.int .
 


[Curia]