PRESSEHINWEIS N. 52/02
Deutscher Handballbund e. V. / Maros Kolpak
Vorabentscheidungsersuchen des deutschen Oberlandesgerichts Hamm
Die Vorlagefrage im genauen Wortlaut: Widerspricht es Art. 38 Abs.
1 des Europa-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen
Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der slowakischen Republik
andererseits - Schlussakte -, wenn ein Sportverband auf einen Berufssportler
slowakischer Staatsangehörigkeit eine von ihm aufgestellte Regel anwendet,
nach der die Vereine bei Meisterschafts- und Pokalspielen nur eine begrenzte
Anzahl von Spielern einsetzen dürfen, die aus nicht zu den Europäischen
Gemeinschaften gehörenden Drittstaaten kommen?
Die mündliche Verhandlung in dieser Rechtssache findet am
20. Juni 2002 um 09.30 Uhr vor der V. Kammer des Gerichtshofes
statt. Der Sitzungsbericht wird in der Verfahrenssprache (Deutsch) verfügbar
sein.
Wenn Sie an der mündlichen Verhandlung teilnehmen möchten, bitten
wir Sie, das beigefügte Formular bis Montag, 17. Juni 2002, 12 Uhr, per
Telefax an die Abteilung Presse und Information des Gerichtshofes - Telefax
0 03 52-43 03 27 34 - zu senden.
Weitere Informationen können Sie telefonisch von Frau Isabelle Phalippou
- Tel. Nr. 0 03 52-
43 03 32 55 - erhalten.
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Für einen Presseraum mit Büroausstattung ist gesorgt.
Bitte beachten Sie Folgendes:
* Tragbare Telefone oder andere hörbare elektronische
Geräte dürfen während der Sitzung nicht benutzt werden;
* die Zuhörer werden gebeten, sich bis zum Schluss
der Sitzung ruhig zu verhalten und sitzen zu bleiben;
* Fotos, Film- und Radioaufnahmen dürfen nur zu
Beginn der Sitzung gemacht werden (wenn das Gericht und die Parteien den Saal
betreten und die Rechtssache aufgerufen wird);
* die Verwendung von Blitzlicht oder anderen zusätzlichen
Lichtquellen ist nicht gestattet;
* die Abteilung Presse und Information kann im Falle
eines erheblichen Interesses von Fotografen und Kameraleuten einen .Pool
einrichten;
* Fotografen und Kameraleute dürfen während
ihrer Aufnahmen nicht im Sitzungssaal umhergehen;
* die Pressevertreter werden gebeten, den Eingang des
Thomas-More-Gebäudes des Gerichtshofes am Boulevard Konrad Adenauer zu
benutzen.
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NUR FÜR MEDIENZWECKE
für den 20. Juni 2002 / Rechtssache C-438/00
per Telefax an: (0 03 52) 43 03 27 34
Referenzperson: Isabelle Phalippou
Tel.: (0 03 52) 43 03 32 55
Name: |
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Agentur/Organisation: |
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Kontaktnummern: (Tel.) |
(Fax) |
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Antrag auf Fotografiererlaubnis (Nichtzutreffendes bitte streichen): ja nein |
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Antrag auf Dreherlaubnis (Nichtzutreffendes bitte streichen): ja nein |
Grundsätzlich ist Ihr Antrag genehmigt, sofern Sie vom Gerichtshof keine gegenteilige Nachricht erhalten.