Abteilung Presse und Information

PRESSEHINWEIS N. 52/02


13. Juni 2002

Deutscher Handballbund e. V. / Maros Kolpak

Mündliche Verhandlung in der Rechtssache C-438/00

Vorabentscheidungsersuchen des deutschen Oberlandesgerichts Hamm

Der Kläger im Ausgangsverfahren ist der nationale Sportverband für Handball. Herr Kolpak ist Slowake, Berufshandballer und spielt beim Zweitligisten TSV Östringen. Aus dem Verfahren “Bosman” (C-415/99; Urteil vom 15.12.1995) wissen wir, dass Sportvereine in Mannschaften der Bundesligen und Regionalligen bei Meisterschafts- und Pokalspielen nur eine begrenzte Zahl von Spielern aus einem anderen Staat einsetzen dürfen. Dank Bosman gilt das nicht mehr für EU- Angehörige, wohl aber für Drittstaatsangehörige. Herr Kolpak will einen Spielerausweis ohne einen Zusatz, der auf seine ausländische Staatsbürgerschaft hinweise. Er meint, die Sportvorschrift verstößt gegen das Verbot der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, das im Assoziationsabkommen EG - Slowakei festgelegt ist.

Die Vorlagefrage im genauen Wortlaut: Widerspricht es Art. 38 Abs. 1 des Europa-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der slowakischen Republik andererseits - Schlussakte -, wenn ein Sportverband auf einen Berufssportler slowakischer Staatsangehörigkeit eine von ihm aufgestellte Regel anwendet, nach der die Vereine bei Meisterschafts- und Pokalspielen nur eine begrenzte Anzahl von Spielern einsetzen dürfen, die aus nicht zu den Europäischen Gemeinschaften gehörenden Drittstaaten kommen?

Die mündliche Verhandlung in dieser Rechtssache findet am 20. Juni 2002 um 09.30 Uhr vor der V. Kammer des Gerichtshofes statt. Der Sitzungsbericht wird in der Verfahrenssprache (Deutsch) verfügbar sein.

Wenn Sie an der mündlichen Verhandlung teilnehmen möchten, bitten wir Sie, das beigefügte Formular bis Montag, 17. Juni 2002, 12 Uhr, per Telefax an die Abteilung Presse und Information des Gerichtshofes - Telefax 0 03 52-43 03 27 34 - zu senden.

Weitere Informationen können Sie telefonisch von Frau Isabelle Phalippou - Tel. Nr. 0 03 52-
43 03 32 55 - erhalten.


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Für einen Presseraum mit Büroausstattung ist gesorgt.

Bitte beachten Sie Folgendes:

*    Tragbare Telefone oder andere hörbare elektronische Geräte dürfen während der Sitzung nicht benutzt werden;

*    die Zuhörer werden gebeten, sich bis zum Schluss der Sitzung ruhig zu verhalten und sitzen zu bleiben;

*    Fotos, Film- und Radioaufnahmen dürfen nur zu Beginn der Sitzung gemacht werden (wenn das Gericht und die Parteien den Saal betreten und die Rechtssache aufgerufen wird);

*    die Verwendung von Blitzlicht oder anderen zusätzlichen Lichtquellen ist nicht gestattet;

*    die Abteilung Presse und Information kann im Falle eines erheblichen Interesses von Fotografen und Kameraleuten einen .Pool“ einrichten;

*    Fotografen und Kameraleute dürfen während ihrer Aufnahmen nicht im Sitzungssaal umhergehen;

*    die Pressevertreter werden gebeten, den Eingang des Thomas-More-Gebäudes des Gerichtshofes am Boulevard Konrad Adenauer zu benutzen.

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AKKREDITIERUNGSFORMULAR

NUR FÜR MEDIENZWECKE

für den 20. Juni 2002 / Rechtssache C-438/00

per Telefax an: (0 03 52) 43 03 27 34
Referenzperson: Isabelle Phalippou
Tel.: (0 03 52) 43 03 32 55

Name:
 
Agentur/Organisation:
 
Kontaktnummern: (Tel.)
 
(Fax)  
Personenzahl:  
Antrag auf Fotografiererlaubnis
(Nichtzutreffendes bitte streichen): ja nein
 
Antrag auf Dreherlaubnis
(Nichtzutreffendes bitte streichen): ja nein
 

Grundsätzlich ist Ihr Antrag genehmigt, sofern Sie vom Gerichtshof keine gegenteilige Nachricht erhalten.


[Curia]