Abteilung Presse und Information

PRESSEHINWEIS N. 54/02

14. Juni 2002

Travelex Financial Global Services und Interpayment Services Limited     gegen     Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Mündliche Verhandlung in der Rechtssache T-195/00




Travelex Financial Global Services (vormals Thomas Cook Group Limited) und ihre Tochtergesellschaft Interpayment Services Limited (ISL) sind Gesellschaften englischen Rechts, die in den Handelsbereichen Finanzdienstleistungen, internationale Reisen und weltweite Reisedienstleistungen tätig sind. Sie zählen zu den vier größten Ausgebern von Reiseschecks der Welt. Das Logo von ISL ist ein "C" (oder eine Sichel), das in seiner Mitte durch zwei gerade parallele Striche horizontal gekreuzt wird.

Travelex Financial Global Services und ISL haben beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften Klage auf Schadensersatz erhoben, mit der sie Ausgleich des Schadens beantragen, der ihnen dadurch entstanden sei, dass die Kommission das Euro-Symbol beschlossen, in Kraft gesetzt, verwendet und beworben habe. Sie sind der Ansicht, dass die grafische Darstellung des Euro-Symbols (.) dem in mehreren Mitgliedstaaten eingetragenen Logo von ISL ähnele und dass ihre Markenrechte daher verletzt worden seien.

Travelex Financial Global Services und ISL beantragen, die Kommission zum Schadensersatz in Höhe von 25,5 Millionen GBP zu verurteilen.

Die mündliche Verhandlung in dieser Rechtssache findet vor der Fünften Kammer des Gerichts erster Instanz am Donnerstag, den 20. Juni, um 9.30 Uhr statt.

Ein Sitzungsbericht in der Verfahrenssprache (Englisch) wird ausliegen.


Wenn Sie an der mündlichen Verhandlung teilnehmen möchten, bitten wir Sie, das beigefügte Formular bis Dienstag, 18. Juni 2002, 12 Uhr, per Telefax an die Abteilung Presse und Information des Gerichtshofes - Telefax 0 03 52 43 03 27 34 - zu senden.

Für einen Presseraum mit Büroausstattung ist gesorgt.

Bitte beachten Sie Folgendes:

*    Tragbare Telefone oder andere hörbare elektronische Geräte dürfen während der Sitzung nicht benutzt werden;

*    die Zuhörer werden gebeten, sich bis zum Schluss der Sitzung ruhig zu verhalten und sitzen zu bleiben;

*    Fotos, Film- und Radioaufnahmen dürfen nur zu Beginn der Sitzung gemacht werden (wenn das Gericht und die Parteien den Saal betreten und die Rechtssache aufgerufen wird);

*    die Verwendung von Blitzlicht oder anderen zusätzlichen Lichtquellen ist nicht gestattet;

*    die Abteilung Presse und Information kann im Falle eines erheblichen Interesses von Fotografen und Kameraleuten einen .Pool“ einrichten;

*    Fotografen und Kameraleute dürfen während ihrer Aufnahmen nicht im Sitzungssaal umhergehen;

*    die Pressevertreter werden gebeten, den Eingang des Thomas-More-Gebäudes des Gerichtshofes am Boulevard Konrad Adenauer zu benutzen.


AKKREDITIERUNGSFORMULAR

NUR FÜR MEDIENZWECKE

für den 20. Juni 2002 / Rechtssache T-195/00

per Telefax an: (0 03 52) 43 03 27 34
Referenzperson: Isabelle Phalippou
Tel.: (0 03 52) 43 03 32 55

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Agentur/Organisation:
 
Kontaktnummern: (Tel.)
 
(Fax)  
Personenzahl:  
Antrag auf Fotografiererlaubnis
(Nichtzutreffendes bitte streichen): ja nein
 
Antrag auf Dreherlaubnis
(Nichtzutreffendes bitte streichen): ja nein
 

Grundsätzlich ist Ihr Antrag genehmigt, sofern Sie vom Gerichtshof keine gegenteilige Nachricht erhalten.


[Curia]