PRESSEHINWEIS N. 54/02
Travelex Financial Global Services und ISL haben beim Gericht erster Instanz
der Europäischen Gemeinschaften Klage auf Schadensersatz erhoben, mit der
sie Ausgleich des Schadens beantragen, der ihnen dadurch entstanden sei, dass
die Kommission das Euro-Symbol beschlossen, in Kraft gesetzt, verwendet und
beworben habe. Sie sind der Ansicht, dass die grafische Darstellung des Euro-Symbols
(.) dem in mehreren Mitgliedstaaten eingetragenen Logo von ISL ähnele und
dass ihre Markenrechte daher verletzt worden seien.
Travelex Financial Global Services und ISL beantragen, die Kommission zum
Schadensersatz in Höhe von 25,5 Millionen GBP zu verurteilen.
Die mündliche Verhandlung in dieser Rechtssache findet
vor der Fünften Kammer des Gerichts erster Instanz am Donnerstag, den
20. Juni, um 9.30 Uhr statt.
Ein Sitzungsbericht in der Verfahrenssprache (Englisch) wird ausliegen.
Wenn Sie an der mündlichen Verhandlung teilnehmen möchten, bitten
wir Sie, das beigefügte Formular bis Dienstag, 18. Juni 2002, 12 Uhr, per
Telefax an die Abteilung Presse und Information des Gerichtshofes - Telefax
0 03 52 43 03 27 34 - zu senden.
Für einen Presseraum mit Büroausstattung ist gesorgt.
Bitte beachten Sie Folgendes:
* Tragbare Telefone oder andere hörbare elektronische
Geräte dürfen während der Sitzung nicht benutzt werden;
* die Zuhörer werden gebeten, sich bis zum Schluss
der Sitzung ruhig zu verhalten und sitzen zu bleiben;
* Fotos, Film- und Radioaufnahmen dürfen nur zu
Beginn der Sitzung gemacht werden (wenn das Gericht und die Parteien den Saal
betreten und die Rechtssache aufgerufen wird);
* die Verwendung von Blitzlicht oder anderen zusätzlichen
Lichtquellen ist nicht gestattet;
* die Abteilung Presse und Information kann im Falle
eines erheblichen Interesses von Fotografen und Kameraleuten einen .Pool
einrichten;
* Fotografen und Kameraleute dürfen während
ihrer Aufnahmen nicht im Sitzungssaal umhergehen;
* die Pressevertreter werden gebeten, den Eingang des
Thomas-More-Gebäudes des Gerichtshofes am Boulevard Konrad Adenauer zu
benutzen.
NUR FÜR MEDIENZWECKE
für den 20. Juni 2002 / Rechtssache T-195/00
per Telefax an: (0 03 52) 43 03 27 34
Referenzperson: Isabelle Phalippou
Tel.: (0 03 52) 43 03 32 55
Name: |
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Kontaktnummern: (Tel.) |
(Fax) |
Personenzahl: | |
Antrag auf Fotografiererlaubnis (Nichtzutreffendes bitte streichen): ja nein |
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Antrag auf Dreherlaubnis (Nichtzutreffendes bitte streichen): ja nein |
Grundsätzlich ist Ihr Antrag genehmigt, sofern Sie vom Gerichtshof keine
gegenteilige Nachricht erhalten.