Abteilung Presse und Information

PRESSEHINWEIS N. 81/02


9. Oktober 2002

Die Urteile des Gerichts erster Instanz in den Rechtssachen T-05/02 und T-80/02

Tetra Laval BV / Kommission

werden am 25. Oktober 2002 um 09.30 h verkündet werden.

Eine Akkreditierung bei der Abteilung Presse und Information ist Pflicht.

Die erste Kammer des Gerichts erster Instanz wird zwei Urteile verkünden auf die Klagen der auf Karton- und Plastikverpackungen spezialisierten niederländischen Gruppe Tetra Laval BV gegen:

- zum einen, die Entscheidung der Kommission, mit der diese die Fusion der französischen Filiale der Klägerin mit der französischen Gesellschaft Sidel, die auf dem Gebiet der Konzeption von Produktionsanlagen für PET-Flaschen tätig ist, abgelehnt hat (T-5/02), und

- zum anderen, die daraus folgende zweite Entscheidung der Kommission, mit der diese die Trennung der beiden Gesellschaften angeordnet hat (T-80/02).

Nach Auffassung der Kommission würde sich diese Fusion nachteilig auf den Wettbewerb im Industriesektor der Getränkeverpackungen auswirken, insbesondere aber in den Segmenten, in denen die beiden Firmen eine Vorrangstellung innehaben, nämlich Plastik, PET und Karton.

Wir bitten Sie, uns das beiliegende Formular für die Akkreditierung zurückzusenden.

Zur Verwendung durch die Medien bestimmtes nichtamtliches Dokument,
das das Gericht erster Instanz nicht bindet.

Verfügbare Sprachen: Französisch und Deutsch

Bilder der Urteilsverkündung sind verfügbar über .Europe by Satellite“ -
Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Presse- und Informationsdienst,
L-2920 Luxemburg
Tel. (0 03 52) 43 01-3 51 77, Fax: (0 03 52) 43 01-3 52 49,
oder B-1049 Brüssel,
Tel. (00 32) 2-2 96 41 06, Fax: (00 32) 2-2 96 59 56 oder (00 32) 2-2 30 12 80

 


Für einen Presseraum mit Büroausstattung ist gesorgt.

Bitte beachten Sie Folgendes:

*    Tragbare Telefone oder andere hörbare elektronische Geräte dürfen während der Verkündung nicht benutzt werden;

*    die Zuhörer werden gebeten, sich bis zum Schluss der Verkündung ruhig zu verhalten und sitzen zu bleiben;

*    Fotos, Film- und Radioaufnahmen dürfen während der Verkündung gemacht werden;

*    die Verwendung von Blitzlicht oder anderen zusätzlichen Lichtquellen ist nicht gestattet;

*    die Abteilung Presse und Information kann im Falle eines erheblichen Interesses von Fotografen und Kameraleuten einen .Pool“ einrichten;

*    Fotografen und Kameraleute dürfen während ihrer Aufnahmen nicht im Sitzungssaal umhergehen;

*    die Pressevertreter werden gebeten, den Eingang des Thomas-More-Gebäudes des Gerichtshofes am Boulevard Konrad Adenauer zu benutzen.


A K K R E D I T I E R U N G S F O R M U L A R

NUR FÜR MEDIENZWECKE

für den 25. Oktober 2002 / Rechtssachen T-5/02 und T-80/02

Akkreditierung bitte bis Mittwoch, 23. Oktober 2002, 12.00 Uhr,
per Fax an: (0 03 52) 43 03-20 34
Referenzperson: Frau Sophie Mosca-Bischoff
Tel.: (0 03 52) 43 03-32 05

Name:
 
Organisation:
 
Kontaktnummern: (Tel.)
 
(Fax)  
Medientyp:
 
Personenzahl:  
Antrag auf Fotografiererlaubnis
(Nichtzutreffendes bitte streichen): ja nein
 
Antrag auf Dreherlaubnis
(Nichtzutreffendes bitte streichen): ja nein
 

Grundsätzlich ist Ihr Antrag genehmigt, sofern Sie vom Gerichtshof keine gegenteilige Nachricht erhalten.


[Curia]