Abteilung Presse und Information
PRESSEHINWEIS N. 88/02
4. November 2002
Die Urteile in den Rechtssachen C-466/98, C-467/98, C-468/98, C-469/98,
C-471/98, C- 472/98, C-475/98 und C-476/98
Kommission gegen Vereinigtes Königreich, Dänemark, Schweden,
Finnland, Belgien, Luxemburg, Österreich und Deutschland
werden
a) gegen die Außenzuständigkeit der Europäischen
Gemeinschaft verstoßen zu haben, da allein diese für den Abschluss
eines solchen Abkommens zuständig sei (diese Rüge ist nicht gegenüber
dem Vereinigten Königreich erhoben worden) und
b) gegen die Bestimmungen des EG-Vertrages über
das Niederlassungsrecht verstoßen zu haben, indem die acht Mitgliedstaaten
es den Vereinigten Staaten von Amerika ermöglicht hätten, den von
dem vertragsschließenden Mitgliedstaat bezeichneten Luftfahrtunternehmen
die Verkehrsrechte für den US-Luftraum zu verweigern, wenn ein wesentlicher
Teil des Eigentums an dem Unternehmen und die tatsächliche Kontrolle über
das Unternehmen nicht bei diesem Mitgliedstaat oder bei Staatsangehörigen
dieses Staates lägen (Klausel über das Eigentum und die Kontrolle
der Luftfahrtunternehmen).
Am Dienstag, dem 5. November 2002, wird, sobald die Urteile verkündet
sind, eine Pressemitteilung in allen Amtssprachen versandt. Die Urteile werden
gegen 12 Uhr im Internet auf der homepage des Gerichtshofes (www.curia.eu.int )
im Volltext zur Verfügung stehen.
Wenn Sie an der Verkündung der Urteile teilnehmen möchten, bitten
wir Sie, das anliegende Formular bis Montag, den 4. November 2002, 15.00 Uhr,
per Fax an die Abteilung Presse und Information des Gerichtshofs - Faxnummer:
0 03 52-43 03 25 00 - zurückzusenden.
Zur Verwendung durch die Medien bestimmtes nichtamtliches Dokument, das den Gerichtshof nicht bindet. Mit Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Konstantin Schmidt, Bilder der Urteilsverkündung sind verfügbar über
.Europe by Satellite - |
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Für einen Presseraum mit Büroausstattung ist gesorgt.
Bitte beachten Sie Folgendes:
NUR FÜR MEDIENZWECKE
für den 05.November 2002, 09.30 h
Urteilsverkündung in den Rechtssachen
C-466/98, C-467/98, C-468/98, C-469/98, C-471/98, C-472/98, C-475/98 und C-476/98
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Antrag auf Fotografiererlaubnis (Nichtzutreffendes bitte streichen): ja nein |
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Antrag auf Dreherlaubnis (Nichtzutreffendes bitte streichen): ja nein |
Grundsätzlich ist Ihr Antrag genehmigt, sofern Sie vom Gerichtshof keine gegenteilige Nachricht erhalten.
1Was die Klage gegen das Vereinigte Königreich anbelangt, so ist die Situation teilweise anders. Die Kommission wendet sich gegen das 1977 zwischen dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten unterzeichnete bilaterale Abkommen (Bermuda II), in dem Bestimmungen enthalten seien, die hinsichtlich des Niederlassungsrechts gegen Gemeinschaftsrecht verstießen.