Abteilung Presse und Information

PRESSEHINWEIS N. 88/02

4. November 2002

Die Urteile in den Rechtssachen C-466/98, C-467/98, C-468/98, C-469/98, C-471/98, C- 472/98, C-475/98 und C-476/98

Kommission gegen Vereinigtes Königreich, Dänemark, Schweden, Finnland, Belgien, Luxemburg, Österreich und Deutschland

werden


Text Box

morgen
, dem 5. November 2002, um 9.30 Uhr verkündet.
Eine Akkreditierung bei der Abteilung Presse und Information ist Pflicht.

Der Gerichtshof wird morgen, dem 5. November 2002, um 9.30 Uhr, in diesen Rechtssachen die Urteile verkünden.

Die Europäische Kommission hat gegen sieben Mitgliedstaaten (Dänemark, Schweden, Finnland, Belgien, Luxemburg, Österreich und Deutschland), die mit den Vereinigten Staaten von Amerika sogenannte “open skies”-Abkommen abgeschlossen haben, sowie gegen das Vereinigte Königreich1 Klage erhoben. Die Kommission wirft ihnen vor, durch den Abschluss der erwähnten Abkommen:

a)     gegen die Außenzuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft verstoßen zu haben, da allein diese für den Abschluss eines solchen Abkommens zuständig sei (diese Rüge ist nicht gegenüber dem Vereinigten Königreich erhoben worden) und

b)     gegen die Bestimmungen des EG-Vertrages über das Niederlassungsrecht verstoßen zu haben, indem die acht Mitgliedstaaten es den Vereinigten Staaten von Amerika ermöglicht hätten, den von dem vertragsschließenden Mitgliedstaat bezeichneten Luftfahrtunternehmen die Verkehrsrechte für den US-Luftraum zu verweigern, wenn ein wesentlicher Teil des Eigentums an dem Unternehmen und die tatsächliche Kontrolle über das Unternehmen nicht bei diesem Mitgliedstaat oder bei Staatsangehörigen dieses Staates lägen (Klausel über das Eigentum und die Kontrolle der Luftfahrtunternehmen).


Am Dienstag, dem 5. November 2002, wird, sobald die Urteile verkündet sind, eine Pressemitteilung in allen Amtssprachen versandt. Die Urteile werden gegen 12 Uhr im Internet auf der homepage des Gerichtshofes (www.curia.eu.int ) im Volltext zur Verfügung stehen.

Wenn Sie an der Verkündung der Urteile teilnehmen möchten, bitten wir Sie, das anliegende Formular bis Montag, den 4. November 2002, 15.00 Uhr, per Fax an die Abteilung Presse und Information des Gerichtshofs - Faxnummer: 0 03 52-43 03 25 00 - zurückzusenden.


Zur Verwendung durch die Medien bestimmtes nichtamtliches Dokument,
das den Gerichtshof nicht bindet.

Mit Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Konstantin Schmidt,
Tel.: (0 03 52) 43 03-32 55; Fax: (0 03 52) 43 03-27 34.

Bilder der Urteilsverkündung sind verfügbar über .Europe by Satellite“ -
Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Presse- und Informationsdienst,
L-2920 Luxemburg
Tel. (0 03 52) 43 01-3 51 77, Fax: (0 03 52) 43 01-3 52 49,
oder B-1049 Brüssel,
Tel. (00 32) 2-2 96 41 06, Fax: (00 32) 2-2 96 59 56 oder (00 32) 2-2 30 12 80


 


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Für einen Presseraum mit Büroausstattung ist gesorgt.

Bitte beachten Sie Folgendes:


*    Tragbare Telefone oder andere hörbare elektronische Geräte dürfen während der Verkündung nicht benutzt werden;

*    die Zuhörer werden gebeten, sich bis zum Schluss der Verkündung ruhig zu verhalten und sitzen zu bleiben;

*    Fotos, Film- und Radioaufnahmen dürfen während der Verkündung gemacht werden;

*    die Verwendung von Blitzlicht oder anderen zusätzlichen Lichtquellen ist nicht gestattet;

*    die Abteilung Presse und Information kann im Falle eines erheblichen Interesses von Fotografen und Kameraleuten einen .Pool“ einrichten;

*    Fotografen und Kameraleute dürfen während ihrer Aufnahmen nicht im Sitzungssaal umhergehen;

*    die Pressevertreter werden gebeten, den Eingang des Thomas-More-Gebäudes des Gerichtshofes am Boulevard Konrad Adenauer zu benutzen.


A K K R E D I T I E R U N G S F O R M U L A R

NUR FÜR MEDIENZWECKE

für den 05.November 2002, 09.30 h
Urteilsverkündung in den Rechtssachen
C-466/98, C-467/98, C-468/98, C-469/98, C-471/98, C-472/98, C-475/98 und C-476/98

Akkreditierung bitte bis Montag, 04. November 2002, 15.00 Uhr,
per Fax an: (0 03 52) 43 03-25 00
Referenzperson: Herr Konstantin Schmidt
Tel.: (0 03 52) 43 03-32 55

Name:
 
Organisation:
 
Kontaktnummern: (Tel.)
 
(Fax)  
Medientyp:
 
Personenzahl:  
Antrag auf Fotografiererlaubnis
(Nichtzutreffendes bitte streichen): ja nein
 
Antrag auf Dreherlaubnis
(Nichtzutreffendes bitte streichen): ja nein
 

Grundsätzlich ist Ihr Antrag genehmigt, sofern Sie vom Gerichtshof keine gegenteilige Nachricht erhalten.

1Was die Klage gegen das Vereinigte Königreich anbelangt, so ist die Situation teilweise anders. Die Kommission wendet sich gegen das 1977 zwischen dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten unterzeichnete bilaterale Abkommen (Bermuda II), in dem Bestimmungen enthalten seien, die hinsichtlich des Niederlassungsrechts gegen Gemeinschaftsrecht verstießen.


[Curia]