Abteilung Presse und Information
PRESSEHINWEIS N. 97/02
9. Dezember 2002
Das Urteil in der Rechtssache C-491/01
British American Tobacco (Investments) Limited und Imperial Tobacco Limited / Secretary of State for Health
wird morgen dem 10. Dezember 2002, um 9.30 Uhr verkündet.
Eine Akkreditierung bei der Abteilung Presse und Information ist Pflicht.
Zwei britische Tabakwarenhersteller, die British American Tobacco Limited und Imperial
Tobacco Limited, stellten vor dem britischen High Court of Justice (Administrative Court) die
Verpflichtung des Vereinigten Königreichs zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht in
Frage. Dieses Gericht hat dem Gerichtshof der EG eine Frage nach der Gültigkeit und Auslegung
der Richtlinie zur Vorabentscheidung vorgelegt.
NB: Damit ist der Gerichtshof zum zweiten Mal um eine Entscheidung über eine Richtlinie der
Gemeinschaft zur Bekämpfung des Tabakkonsums ersucht worden. Am 5. Oktober 2000 erklärte
der Gerichtshof nämlich die Richtlinie über die Tabakwerbung für nichtig (Urteil in der
Rechtssache C-376/98, Deutschland/Parlament und Rat, Slg. 2000, I-8419). Siehe dazu
Pressemitteilung Nr. 72/00, www.curia.eu.int .
Am Dienstag, dem 10. Dezember 2002, wird, sobald die Urteile verkündet sind, eine
Pressemitteilung in allen Amtssprachen versandt. Die Urteile werden gegen 12 Uhr im Internet
auf der homepage des Gerichtshofes (www.curia.eu.int ) im Volltext zur Verfügung stehen.
Wenn Sie an der Verkündung des Urteils teilnehmen möchten, bitten wir Sie, das anliegende Formular bis Montag, den 9. Dezember 2002, 18.00 Uhr, per Fax an die Abteilung Presse und Information des Gerichtshofs - Faxnummer: 0 03 52-43 03 25 00 - zurückzusenden.
Zur Verwendung durch die Medien bestimmtes nichtamtliches Dokument, das den Gerichtshof nicht bindet.
Verfügbare Sprachen: Deutsch und Französisch
Mit Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Konstantin Schmidt,
Bilder der Urteilsverkündung sind verfügbar über .Europe by Satellite -
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Für einen Presseraum mit Büroausstattung ist gesorgt.
NUR FÜR MEDIENZWECKE
für den 10. Dezember 2002, 09.30 h
Urteilsverkündung in der Rechtssache
C-491/01
British American Tobacco (Investments) Limited und Imperial Tobacco Limited / Secretary of State for Health
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Antrag auf Fotografiererlaubnis (Nichtzutreffendes bitte streichen): ja nein |
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Antrag auf Dreherlaubnis (Nichtzutreffendes bitte streichen): ja nein |
Grundsätzlich ist Ihr Antrag genehmigt, sofern Sie vom Gerichtshof keine gegenteilige Nachricht erhalten.