Abteilung Presse und Information

PRESSEHINWEIS N. 97/02

9. Dezember 2002

Das Urteil in der Rechtssache C-491/01

British American Tobacco (Investments) Limited und Imperial Tobacco Limited / Secretary of State for Health


wird morgen dem 10. Dezember 2002, um 9.30 Uhr verkündet.

Eine Akkreditierung bei der Abteilung Presse und Information ist Pflicht.

Der Gerichtshof wird morgen, dem 10. Dezember 2002, um 9.30 Uhr, in dieser Rechtssache das Urteil verkünden.

Am 5. Juni 2001 erließen das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie 2001/37/EG über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen. Diese Richtlinie war spätestens bis zum 30. September 2002 in nationales Recht umzusetzen. Die Vorschriften über die Zusammensetzung von Zigaretten müssen, soweit die Zigaretten in der Gemeinschaft vermarktet werden, am 1. Januar 2004 in Kraft treten. Das Verbot der Verwendung bestimmter beschreibender Merkmale wie die Begriffe "light" und "mild" auf der Verpackung von Tabakerzeugnissen muss am 30. September 2003 in Kraft treten.

Zwei britische Tabakwarenhersteller, die British American Tobacco Limited und Imperial Tobacco Limited, stellten vor dem britischen High Court of Justice (Administrative Court) die Verpflichtung des Vereinigten Königreichs zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht in Frage. Dieses Gericht hat dem Gerichtshof der EG eine Frage nach der Gültigkeit und Auslegung der Richtlinie zur Vorabentscheidung vorgelegt.

NB: Damit ist der Gerichtshof zum zweiten Mal um eine Entscheidung über eine Richtlinie der Gemeinschaft zur Bekämpfung des Tabakkonsums ersucht worden. Am 5. Oktober 2000 erklärte der Gerichtshof nämlich die Richtlinie über die Tabakwerbung für nichtig (Urteil in der Rechtssache C-376/98, Deutschland/Parlament und Rat, Slg. 2000, I-8419). Siehe dazu Pressemitteilung Nr. 72/00, www.curia.eu.int .

Am Dienstag, dem 10. Dezember 2002, wird, sobald die Urteile verkündet sind, eine Pressemitteilung in allen Amtssprachen versandt. Die Urteile werden gegen 12 Uhr im Internet auf der homepage des Gerichtshofes (www.curia.eu.int ) im Volltext zur Verfügung stehen.

Wenn Sie an der Verkündung des Urteils teilnehmen möchten, bitten wir Sie, das anliegende Formular bis Montag, den 9. Dezember 2002, 18.00 Uhr, per Fax an die Abteilung Presse und Information des Gerichtshofs - Faxnummer: 0 03 52-43 03 25 00 - zurückzusenden.




Zur Verwendung durch die Medien bestimmtes nichtamtliches Dokument,
das den Gerichtshof nicht bindet.

Verfügbare Sprachen: Deutsch und Französisch

Mit Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Konstantin Schmidt,
Tel.: (0 03 52) 43 03-32 55; Fax: (0 03 52) 43 03-27 34.

Bilder der Urteilsverkündung sind verfügbar über .Europe by Satellite“ -
Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Presse- und Informationsdienst,
L-2920 Luxemburg
Tel. (0 03 52) 43 01-3 51 77, Fax: (0 03 52) 43 01-3 52 49,
oder B-1049 Brüssel,
Tel. (00 32) 2-2 96 41 06, Fax: (00 32) 2-2 96 59 56 oder (00 32) 2-2 30 12 80

 


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Für einen Presseraum mit Büroausstattung ist gesorgt.

Bitte beachten Sie Folgendes:

*    Tragbare Telefone oder andere hörbare elektronische Geräte dürfen während der Verkündung nicht benutzt werden;

*    die Zuhörer werden gebeten, sich bis zum Schluss der Verkündung ruhig zu verhalten und sitzen zu bleiben;

*    Fotos, Film- und Radioaufnahmen dürfen während der Verkündung gemacht werden;

*    die Verwendung von Blitzlicht oder anderen zusätzlichen Lichtquellen ist nicht gestattet;

*    die Abteilung Presse und Information kann im Falle eines erheblichen Interesses von Fotografen und Kameraleuten einen .Pool“ einrichten;

*    Fotografen und Kameraleute dürfen während ihrer Aufnahmen nicht im Sitzungssaal umhergehen;

*    die Pressevertreter werden gebeten, den Eingang des Thomas-More-Gebäudes des Gerichtshofes am Boulevard Konrad Adenauer zu benutzen.


A K K R E D I T I E R U N G S F O R M U L A R

NUR FÜR MEDIENZWECKE

für den 10. Dezember 2002, 09.30 h
Urteilsverkündung in der Rechtssache
C-491/01

British American Tobacco (Investments) Limited und Imperial Tobacco Limited / Secretary of State for Health



Akkreditierung bitte bis Montag, 09. Dezember 2002, 18.00 Uhr,
per Fax an: (0 03 52) 43 03-25 00
Referenzperson: Frau Clara Biasia
Tel.: (0 03 52) 43 03-33 82

Name:
 
Organisation:
 
Kontaktnummern: (Tel.)
 
(Fax)  
Medientyp:
 
Personenzahl:  
Antrag auf Fotografiererlaubnis
(Nichtzutreffendes bitte streichen): ja nein
 
Antrag auf Dreherlaubnis
(Nichtzutreffendes bitte streichen): ja nein
 

Grundsätzlich ist Ihr Antrag genehmigt, sofern Sie vom Gerichtshof keine gegenteilige Nachricht erhalten.