PRESSEMITTEILUNG N° 23/04
23. März 2004
Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache C-234/02 P
Europäischer Bürgerbeauftragter / Frank Lamberts
DER GEMEINSCHAFTSRICHTER IST FÜR DIE ENTSCHEIDUNG ÜBER EINE SCHADENERSATZKLAGE GEGEN DEN BÜRGERBEAUFTRAGTEN ZUSTÄNDIG
Angesichts der Besonderheiten des Amtes des Bürgerbeauftragten muss die Kontrolle des Gemeinschaftsrichters darauf
beschränkt und dazu bestimmt sein, zu prüfen, ob der Bürgerbeauftragte bei der Ausübung
seines Amtes einen offenkundigen und erheblichen Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht begangen hat, der
geeignet ist, dem betroffenen Bürger einen Schaden zu verursachen
Zur Verwendung durch die Medien bestimmtes nichtamtliches Dokument, das den Gerichtshof nicht bindet. Dieses Dokument ist in folgenden Amtssprachen verfügbar: DE, EN, FR Den vollständigen Wortlaut des Urteils finden Sie heute ab ca. 12.00 Uhr MEZ auf unserer Homepage (www.curia.eu.int ). Mit Fragen wenden Sie sich bitte an Isabelle Phalippou, Tel: (00352) 4303 3255, Fax: (00352) 4303 2734 Filmaufnahmen von der Verkündung des Urteils sind verfügbar über den von der Europäischen Kommission, Generaldirektion Presse und Kommunikation, angebotenen Dienst EBS "Europe by Satellite", L-2920 Luxemburg, Tel:. (00352) 4301 35177, Fax: (00352) 4301 35249, oder B-1049 Brüssel, Tel.: (0032) 2 29 64106, Fax: (0032) 2 29 65956 |