PRESSEMITTEILUNG N° 35/04
29. April 2004
Urteil des Gerichts erster Instanz in den verbundenen Rechtssachen T-236/01, T-239/01, T-244/01, T-245/01, T-246/01, T-251/01 und T-252/01
Sieben dieser Unternehmen haben Klage beim Gericht erhoben. Sie haben im Wesentlichen eine
Herabsetzung der Geldbußen beantragt.
Das Gericht hat mit Urteil vom 29. April 2004 entschieden, dass die Kommission
gegen bestimmte Regeln verstoßen hat, die sie sich selbst in ihren Leitlinien für
das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen, die in Zusammenhang mit Verstößen gegen die
gemeinschaftlichen wettbewerbsrechtrechtlichen Bestimmungen verhängt werden, auferlegt hat. Das Gericht hat den Gesamtbetrag der
Geldbußen auf ungefähr 153 Millionen Euro herabgesetzt. Das Ausmaß dieser Herabsetzung ist für
die vier japanischen Unternehmen (Tokai Carbon, Nippon Carbon, Showa Denko und SEC Corporation)
besonders hoch.
Das Gericht hat jedoch teilweise dem Antrag der Kommission stattgegeben, Nippon Carbon und
SGL Carbon die Vergünstigung der niedrigeren Festsetzung der Geldbuße wieder zu entziehen, die
ihnen ursprünglich wegen ihrer Einräumung des Sachverhalts gewährt wurde. Da diese beiden Unternehmen
nämlich nun vor dem Gericht den Sachverhalt bestritten haben, den sie zuvor eingeräumt
hatten, ist den Klägern ein Teil der gewährten niedrigeren Festsetzung der Geldbuße entzogen
worden.
Unternehmen |
(EUR) |
Vom Gericht herabgesetzte Geldbuße (EUR) |
Tokai Carbon Co. Ltd. |
24.500.000 | 12.276.000 |
SGL Carbon AG |
80.200.000 | 69.114.000 |
Nippon Carbon Co. Ltd. |
12.200.000 | 6.274.400 |
Showa Denko KK |
17.400.000 | 10.440.000 |
GrafTech International Ltd. (UCAR) |
50.400.000 | 42.050.000 |
SEC Corp. |
12.200.000 | 6.138.000 |
The Carbide/Graphite Group, Inc. | 10.300.000 | 6.480.000 |
Total | 207.200.000 | 152.772.400 |
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