Abteilung Presse und Information
PRESSEMITTEILUNG N° 24/04
24. März 2004
JAHRESBERICHT 2003 DES GERICHTSHOFES UND DES GERICHTS ERSTER INSTANZ DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht seinen Jahresbericht
Vassilios Skouris, der von den Richtern des Gerichtshofes am 7. Oktober 2003 zum
Präsidenten gewählt worden ist, hebt in seinem Vorwort zum Jahresbericht hervor, dass das
Jahr 2003 durch eine sehr rege Tätigkeit sowohl auf gerichtlicher Ebene als auch
auf der Ebene des Ausbaus der Verwaltungsstruktur gekennzeichnet war und nicht nur ein
Jahr des Übergangs zwischen dem fünfzigjährigen Bestehen des Gerichtshofes (im Jahr 2002) und
der Erweiterung der Europäischen Union von 15 auf 25 Mitgliedstaaten (im Jahr 2004)
gewesen ist.
In diesem Jahr hat der Gerichtshof nämlich die erforderlichen Maßnahmen getroffen, um die
Änderungen seiner Funktionsweise umzusetzen, die der am 1. Februar 2003 in Kraft getretene
Vertrag von Nizza vorsieht. Es handelt sich dabei u. a. um die Bildung
der Großen Kammer, um die Wahl der Präsidenten der Kammern mit fünf Richtern
für drei Jahre und um die Möglichkeit, über eine Rechtssache ohne Schlussanträge des
Generalanwalts zu entscheiden, wenn sie keine neue Rechtsfrage aufwirft. Außerdem hat der Gerichtshof
Überlegungen angestellt, um seine Arbeitsmethoden an eine Richterzahl anzupassen, die sich am 11.
Mai 2004 von 15 auf 25 erhöhen wird.
In Bezug auf seine verwaltungstechnische Funktionsweise hat der Gerichtshof alle im Bereich seiner
internen Organisation erforderlichen Anstrengungen unternommen und sich weiterhin für einen stetigen Fortschritt großer
Bauvorhaben eingesetzt, um sich auf die Erweiterung vorzubereiten und um über Räumlichkeiten für
die Unterbringung der neuen Richter und Mitarbeiter aus den neuen Mitgliedstaaten verfügen zu
können. Der Gerichtshof ist somit sowohl auf der Ebene dieser Verfahren als auch
auf der seiner Infrastrukturen vorbereitet, um seine Arbeit nach der Erweiterung effizient fortzusetzen.
Was die eigentliche Rechtsprechung betrifft, so legt auch das Jahr 2003 Zeugnis ab
vom Reichtum und von der Vielfalt der dem Gerichtshof und dem Gericht im
Rahmen des Gemeinschaftsrechts zugewiesenen Bereiche.
Die am Ende des Berichts dargestellten Statistiken fassen die Rechtsprechungstätigkeit zusammen und zeigen,
dass diese im Jahr 2003 konstant geblieben und alles in allem den Ergebnissen
des Vorjahres vergleichbar ist.
Die Zahl der erledigten Rechtssachen beläuft sich am Gerichtshof auf 494 und beim
Gericht auf 339 (513 und 331 im Jahr 2002); es ist eine leichte
Zunahme der neu eingetragenen Rechtssachen festzustellen, nämlich 561 für den Gerichtshof und 466
für das Gericht (477 und 411 im Jahr 2002).
Von den erledigten Rechtssachen des Gerichtshofes betrafen 47% Vorabentscheidungsersuchen, 39% stellten Direktklagen dar,
während es sich beim Rest im Wesentlichen um Rechtsmittel handelte. Die Aufteilung der
Verfahren auf die verschiedenen Bereiche stellt die Bedeutung der Rechtssachen heraus, die die
Umwelt und Verbraucher (13%), die Landwirtschaft (10%) und die Rechtsangleichung (9%) betreffen. Im
Jahr 2003 wurden 86 Vertragsverletzungsverfahren gegen einen Mitgliedstaat abgeschlossen, wovon 77 zu einer
Verurteilung geführt haben.
Beim Gericht betraf der größte Teil der erledigten Rechtssachen den Bereich des öffentlichen
Dienstes (32%), gefolgt von Rechtsstreitigkeiten über das geistige Eigentum (14%) und Rechtsstreitigkeiten über
Wettbewerb (12%).