Abteilung Presse und Information

PRESSEHINWEIS30/04

21. April 2004

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Mündliche Verhandlung am Mittwoch, dem 28. April 2004, in der Rechtssache C-27/04

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Rat der Europäischen Union




Die Kommission hat am 28. Januar 2004 beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften eine Klage gegen den Rat eingereicht auf Nichtigerklärung der vom Rat am 25. November 2003 erlassenen Entscheidungen, und zwar:

    der Beschlüsse, die in den Empfehlungen nach Artikel 104 Absätze 8 und 9 EG enthaltenen förmlichen Rechtsinstrumente nicht anzunehmen,

    der Schlussfolgerungen des Rates zur Bewertung der Maßnahmen, die Frankreich auf die Empfehlungen des Rates nach Artikel 104 Absatz 7 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft hin getroffen hat, und zur Erwägung weiterer Maßnahmen für den Defizitabbau, um dem übermäßigen Defizit abzuhelfen, und

    der Schlussfolgerungen des Rates zur Bewertung der Maßnahmen, die Deutschland auf die Empfehlungen des Rates nach Artikel 104 Absatz 7 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft hin getroffen hat, und zur Erwägung weiterer Maßnahmen für den Defizitabbau, um dem übermäßigen Defizit abzuhelfen“.

Ferner hat die Kommission beantragt, die Klage einem beschleunigten Verfahren nach Artikel 62a der Verfahrensordnung des Gerichtshofes zu unterwerfen.

Der Präsident des Gerichtshofes, Vassilios Skouris, hat am 13. Februar 2004 beschlossen, dass die Rechtssache dem beschleunigten Verfahren unterworfen wird, da der Streit, um den es in dieser Rechtssache gehe, im Interesse des ordnungsgemäßen Funktionierens der Wirtschafts- und Währungsunion innerhalb kürzester Frist entschieden werden müsse. Die Anwendung des beschleunigten Verfahrens ermöglicht es, den Risiken vorzubeugen, die sich nach Ansicht der Kommission verwirklichen könnten, wenn diese Rechtssache im normalen Verfahren entschieden würde, ohne jedoch die Interessen des Rates zu beeinträchtigen, da sie dem rechtlichen Ausgang dieser Rechtssache in keiner Weise vorgreift.

Die mündliche Verhandlung in dieser Rechtssache findet am Mittwoch, dem 28. April 2004, um 9.30 Uhr im großen Verhandlungssaal statt.

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Sie können sich bei der Abteilung Presse und Information des Gerichtshofes akkreditieren lassen, indem sie das beiliegende Formular bis spätestens Montag, den 26. April 2004, 12.00 Uhr, zurücksenden.


Zur Verwendung durch die Medien bestimmtes nichtamtliches Dokument, das den Gerichtshof nicht bindet.

Dieser Pressehinweis liegt in allen Amtssprachen vor und ist heute
ab ca. 12.00 Uhr MEZ auf unserer Homepage (www.curia.eu.int ) verfügbar.

Mit Fragen wenden Sie sich bitte an Isabelle Phalippou,
Tel: (00352) 4303 3255, Fax: (00352) 4303 2734.

Filmaufnahmen von der mündlichen Verhandlung sind verfügbar über den von der Europäischen Kommission, Generaldirektion Presse und Kommunikation, angebotenen Dienst EBS „Europe by Satellite”, L-2920 Luxemburg,
Tel: (00352) 4301 35177, Fax: (00352) 4301 35249,
oder B-1049 Brüssel, Tel: (0032) 2 29 64106, Fax: (0032) 2 29 65956.

   


Es wird ein Pressesaal mit Büroausstattung zur Verfügung stehen.


Bitte beachten Sie, dass

    die Presse gebeten wird, den Eingang des Gebäudes Thomas More am Boulevard Konrad Adenauer (gegenüber der Europäischen Investitionsbank) zu benutzen,

    die Zuhörer gebeten sind, sich bis zum Schluss der Sitzung ruhig zu verhalten und auf ihren Plätzen zu bleiben,

    Handys oder andere hörbare elektronische Geräte während der Sitzung nicht benutzt werden dürfen,

    Foto- und Filmaufnahmen nur zu Beginn der Sitzung gestattet sind (Einzug der Richter und Aufruf der Rechtssache),

    die Verwendung von Blitzgeräten oder anderen zusätzlichen Lichtquellen nicht gestattet ist,

    Fotografen und Kameraleute während ihrer Aufnahmen nicht im Sitzungssaal umhergehen dürfen,

    die Abteilung Presse und Information im Falle eines erheblichen Interesses von Fotografen und Kameraleuten gegebenenfalls einen "Pool" einrichtet.

FÜR MEDIENZWECKE

Akkreditierung

mündliche Verhandlung
in der Rechtssache C-27/04
Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Rat der Europäischen Gemeinschaften
am Mittwoch, dem 28. April 2004, 09.30 h

bitte bis zum 26. April 2004, 12.00 Uhr,
zurücksenden
per Fax an: (0 03 52) 43 03-27 34
Referenzperson: Frau Bernhild Kirchberg
Tel.: (0 03 52) 43 03-36 45



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Kontaktnummern: (Tel.)
 

(Fax)  

Medientyp:
 

Personenzahl:
 

Antrag auf Fotografiererlaubnis
(Nichtzutreffendes bitte streichen): ja nein
 

Antrag auf Dreherlaubnis
(Nichtzutreffendes bitte streichen): ja nein
 

Grundsätzlich ist Ihr Antrag genehmigt, sofern Sie vom Gerichtshof keine gegenteilige Nachricht erhalten.