Abteilung Presse und Information

PRESSEHINWEIS31/04

29. April 2004

NEUE RICHTER AM GERICHTSHOF UND AM GERICHT ERSTER INSTANZ DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN

Feierliche Sitzungen am 11. und 12. Mai 2004.



Gemäß den Bestimmungen des Vertrages von Nizza (unterzeichnet am 26. Februar 2001 und in Kraft getreten am 1. Februar 2003) und der Akte über die Bedingungen des Beitritts der neuen Mitgliedstaaten werden die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten am 1. Mai 2004 zwei Beschlüsse über die Ernennung von zehn neuen Richtern am Gerichtshof und von zehn neuen Richtern am Gericht erster Instanz erlassen.

Die neuen Richter werden ihr Amt mit der Eidesleistung antreten.

Feierliche Sitzungen

Die feierlichen Sitzungen, in denen die neuen Mitglieder ihr Amt antreten werden, finden statt:

- für die neuen Mitglieder des Gerichtshofes am Dienstag, den 11. Mai 2004, um 16.30 Uhr;
- für die neuen Mitglieder des Gerichts am Mittwoch, den 12. Mai 2004, um 16.30 Uhr.

Die Sitzungen finden im Großen Sitzungssaal des Gerichtshofes (Eingang Boulevard Konrad Adenauer, gegenüber der Europäischen Investitionsbank) statt.

Akkreditierungen

Akkreditierungen werden von der Abteilung Presse und Information des Gerichtshofes auf Rücksendung des/der beigefügten Fomulars/Formulare bis spätestens Freitag, den 7. Mai 2004, 12.00 Uhr, hin erteilt.

Das Fernsehteam der Europäischen Kommission "Europe by satellite" wird die feierliche Sitzung filmen.



Dieser Pressehinweis ist in allen Amtssprachen verfügbar.

Mit Fragen wenden Sie sich bitte an Isabelle Phalippou,
Tel.: (00352) 4303 3255, Fax: (00352) 4303 2734.
 



Es wird ein Pressesaal mit Büroausstattung zur Verfügung stehen.
Die Medienvertreter können die Sitzungen durch Videoübertragung
im Konferenzsaal des Gerichtshofes verfolgen.
Im Anschluss an jede Sitzung findet ein Empfang statt.

Bitte beachten Sie, dass


-    tragbare Telefone oder andere hörbare elektronische Geräte während der Sitzung nicht benutzt werden dürfen,

-    die Zuhörer gebeten sind, sich bis zum Schluss der Feierlichkeit ruhig zu verhalten und sitzen zu bleiben,

Fotografen und Kameraleute während der Feierlichkeit nicht im Sitzungssaal umhergehen dürfen,

die Abteilung Presse und Information im Fall eines erheblichen Interesses von Fotografen und Kameraleuten gegebenenfalls einen "Pool" einrichtet.


FÜR MEDIENZWECKE


ANTRAG AUF AKKREDITIERUNG
 
Für die feierliche Sitzung vom 11. Mai 2004, 16.30 Uhr  
Name(n):    
Organisation:    
Telefon:  
Telefax:  
E-Mail-Adresse:  
Antrag auf Fotografiererlaubnis:                     JA / NEIN   
Antrag auf Dreherlaubnis:                                   JA / NEIN   
Besondere Anträge:
 
Zurückzusenden per Fax an Frau Kirchberg (+352) 4303 2734 bis spätestens Freitag, den 7. Mai 2004, 12.00 Uhr.  

ANTRAG AUF AKKREDITIERUNG
 
Für die feierliche Sitzung vom 12. Mai 2004, 16.30 Uhr  
Name(n):    
Organisation:    
Telefon:  
Telefax:  
E-Mail-Adresse:  
Antrag auf Fotografiererlaubnis:                     JA / NEIN   
Antrag auf Dreherlaubnis:                                   JA / NEIN   
Besondere Anträge:
 
Zurückzusenden per Fax an Frau Kirchberg (+352) 4303 2734 bis spätestens Freitag, den 7. Mai 2004, 12.00 Uhr.  

Artikel 221 des Vertrages von Nizza sieht vor: "Der Gerichtshof besteht aus einem Richter je Mitgliedstaat", während Artikel 224 bestimmt: "Das Gericht erster Instanz besteht aus mindestens einem Richter je Mitgliedstaat". Der Gerichtshof wird weiterhin von acht Generalanwälten unterstützt.