Abteilung Presse und Information
PRESSEHINWEIS N° 31/04
29. April 2004
NEUE RICHTER AM GERICHTSHOF UND AM GERICHT ERSTER INSTANZ DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
Feierliche Sitzungen am 11. und 12. Mai 2004.
Die neuen Richter werden ihr Amt mit der Eidesleistung antreten.
Feierliche Sitzungen
Die feierlichen Sitzungen, in denen die neuen Mitglieder ihr Amt antreten werden, finden
statt:
- für die neuen Mitglieder des Gerichtshofes am Dienstag, den 11. Mai 2004,
um 16.30 Uhr;
- für die neuen Mitglieder des Gerichts am Mittwoch, den 12. Mai 2004,
um 16.30 Uhr.
Die Sitzungen finden im Großen Sitzungssaal des Gerichtshofes (Eingang Boulevard Konrad Adenauer, gegenüber
der Europäischen Investitionsbank) statt.
Akkreditierungen
Akkreditierungen werden von der Abteilung Presse und Information des Gerichtshofes auf Rücksendung des/der
beigefügten Fomulars/Formulare bis spätestens Freitag, den 7. Mai 2004, 12.00 Uhr, hin erteilt.
Das Fernsehteam der Europäischen Kommission "Europe by satellite" wird die feierliche Sitzung filmen.
Dieser Pressehinweis ist in allen Amtssprachen verfügbar. Mit Fragen wenden Sie sich bitte an Isabelle Phalippou, Tel.: (00352) 4303 3255, Fax: (00352) 4303 2734. |
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Für die feierliche Sitzung vom 11. Mai 2004, 16.30 Uhr |
Name(n): |
Organisation: |
Telefon: |
Telefax: |
E-Mail-Adresse: |
Antrag auf Fotografiererlaubnis: JA / NEIN |
Antrag auf Dreherlaubnis: JA / NEIN |
Besondere Anträge: |
Zurückzusenden per Fax an Frau Kirchberg (+352) 4303 2734 bis spätestens Freitag, den 7. Mai 2004, 12.00 Uhr. |
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Für die feierliche Sitzung vom 12. Mai 2004, 16.30 Uhr |
Name(n): |
Organisation: |
Telefon: |
Telefax: |
E-Mail-Adresse: |
Antrag auf Fotografiererlaubnis: JA / NEIN |
Antrag auf Dreherlaubnis: JA / NEIN |
Besondere Anträge: |
Zurückzusenden per Fax an Frau Kirchberg (+352) 4303 2734 bis spätestens Freitag, den 7. Mai 2004, 12.00 Uhr. |
Artikel 221 des Vertrages von Nizza sieht vor: "Der Gerichtshof besteht aus
einem Richter je Mitgliedstaat", während Artikel 224 bestimmt: "Das Gericht erster Instanz besteht
aus mindestens einem Richter je Mitgliedstaat". Der Gerichtshof wird weiterhin von acht Generalanwälten
unterstützt.